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Service / Einfuhrgenehmigungen für Bio-Produkte in die Europäische Union (EU) und Ausstellung der Kontrollzertifikate

Im Fall der Bio-Produkte für den Export mit CERTIMEX - Zertifikat in die EU muss eine Einfuhrgenehmigung bei den zuständigen Behörden jedes EU-Landes beantragt werden. Diese amtlichen Verfahren können von dem Importeur selber mit der Unterstützung von CERTIMEX durchgeführt werden.

Der Lieferant beantragt bei CERTIMEX die Ausstellung des Kontrollzertifikates. Hierfür füllt er das CERTIMEX - Formular für den Antrag auf ein Kontrollzertifikat aus und fügt diesem eine Kopie der Verkaufsrechnung bei sowie den Frachtbrief (Bill of Loading). Für den besonderen Fall des nationalen mexikanischen Marktes müssen die Verkaufsrechnung, der Ausgangsbeleg aus dem Lager und das Pflanzengesundheitszeugnis oder der Verkaufsbescheid beigefügt werden.

Die Mitarbeiter der CERTIMEX überprüfen, ob der antragstellende Lieferant ordnungsgemäss zertifiziert ist. Es wird ausserdem überprüft, dass die Produktmenge, für die das beantragte Kontrollzertifikat ausgestellt wird, mit der zertifizierten Gesamtmenge und den Mengen, die in den vorangehend ausgestellten Kontrollzertifikaten angegeben sind, übereinstimmen.

Es wird sodann ein Kontrollzertifikat ausgestellt und an den Lieferanten oder an den Abnehmer geschickt, je nach Anweisung des Lieferanten.

Die Kosten für das Verfahren für die Importgenehmigung für Bio-Produkte in die EU und für die Ausstellung jedes einzelnen Kontrollzertifikates werden von dem Lieferanten im Einklang mit den gültigen Tarifen getragen.


 
 
CERTIMEX, S.C.
Calle 16 de septiembre Nº204 Ejido Guadalupe Victoria, Oaxaca, Oaxaca Telefonos: 01 951 5202687 y 01 951 5200617

certimex@certimexsc.com